Schweizerischer Fischerei-Verband
//// FISCHER SCHAFFEN LEBENSRAUM //// 105 MEILENSTEIN 9 AUFWERTUNGSMASSNAHMEN UNTERHALTEN Abhängig von den umgesetzten Massnahmen, sind wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten und Pflegearbeiten nötig. Für die Langlebigkeit kann dies entscheidend sein. Beispielsweise ist bei Gehölzpflanzung in den ersten Jahren oftmals ein Freischneiden der Pflanzungen nötig. Auch bei Lebendverbau mit Weiden, oder wenn bestimmte Pflanzenarten gefördert werden sollen, kann ein Zurückschneiden sinnvoll sein. Die periodische Kontrolle von In- stream-Massnahmen hilft dem Projektleiter auch, deren Entwicklung zu verfolgen und nötige Rückschlüsse für zukünftige Projekte zu ziehen. Die Wirkung einiger Massnahmen (z.B. Tot- holzeinbauten, Sohlenauflockerungen oder Kieszugaben) nimmt mit der Zeit ab. Eine Wie- derholung der Massnahmen oder weitere, langfristiger wirkende Aufwertungsmassnahmen sollten rechtzeitig angedacht werden. In der Praxis lassen sich Unterhaltsarbeiten oft mit ergänzenden Aufwertungsmassnahmen verbinden: • Wer ist für die Unterhaltsarbeiten zuständig? • Wer führt die Arbeiten aus? • Welche Arbeiten sind erforderlich? • Wann und wie oft werden die Arbeiten ausgeführt? • Findet nach Bedarf eine Anpassung des Unterhaltskonzepts statt? Der Intervall und der Zeitraum der Unterhaltsarbeiten werden in einem Unterhaltskonzept festgehalten. Dies kann zusammen mit dem Verantwortlichen für Gewässerunterhalt erstellt werden.
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