Schweizerischer Fischerei-Verband
//// FISCHER SCHAFFEN LEBENSRAUM //// 107 ⊲ Kontrollabfischungen Elektrisches Abfischen ist eine weit verbreitete, einfache Methode um Fischbestände in kleinen und mittleren Gewässern zu erfassen. Folgende Faktoren können dokumentiert werden: • Vorkommende Fischarten (Artenvielfalt) • Populationsaufbau einer Fischart (Zusammensetzung der Altersklassen) • Fischbiomasse Damit aussagekräftige Daten erhoben werden können, sollten verschiedene Teststrecken zum elektrischen Abfischen definiert werden. Bei einer späteren Erfolgskontrolle in den Folgejahren müssen die identischen Strecken zur gleichen Jahreszeit abgefischt werden. ⊲ Laichgrubenkartierung Für Forellen bildet die Kartierung der Laichgruben ein gutes und einfaches Instrument zur Überprüfung, ob eine Naturverlaichung stattfindet. In Gewässern mit bewachsener Gewässer- sohle können Laichgruben relativ einfach erkannt werden. Trotzdem erfordert diese Methodik eine Grundausbildung. Die Fischereiberatungsstelle FIBER bietet seit Jahren exzellente Aus- bildungskurse zur Laichgrubenkartierung an. Das Vorhandensein von Laichgruben ist noch kein Garant dafür, dass die natürliche Fortpflanzung auch tatsächlich funktioniert. Es kann deshalb sehr aufschlussreich sein, im Anschluss zur geeig- neten Zeit auch zu überprüfen, ob Brütlinge gefunden werden. Findet kein Besatz im Gewässer statt, ist davon auszugehen, dass die kritischste Lebensphase der meisten Fischarten erfolgreich überstanden werden kann. ⊲ Markierungsversuche Für die Kontrolle ob eine Längsvernetzung funktioniert, oder ob neue Fischaufstiegsanlagen an- genommen werden, kann es sinnvoll sein Fische zu markieren. Dazu werden Fische oberhalb des potentiellen Wanderhindernisses elektrisch abgefischt, markiert und unterhalb wieder ausgesetzt. Werden bei späteren Kontrollbefischungen oberhalb des Wanderhindernisses markierte Fische wieder gefangen, ist davon auszugehen, dass der Abschnitt passierbar ist. Weiterführende Literatur: Vollzugshilfe BAFU «Erfolgskontrolle zum Fischbesatz» Achtung: Markierungsversuche müssen zwingend mit dem zuständigen Fischereiaufseher abgesprochen werden (Bewilligungspflicht). MÖGLICHKEITEN ZUR ERFOLGS- KONTROLLE
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