Schweizerischer Fischerei-Verband

//// FISCHER SCHAFFEN LEBENSRAUM //// 83 ÖKOLOGISCHER UNTERHALT VON GEWÄSSERN BEDEUTUNG DES UFERUNTERHALTS Der Uferunterhalt bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen den beiden, teilweise kom- plett gegensätzlichen Bedürfnissen des Hochwasserschutzes und der ökologischen Funkti- on eines Gewässers. Obschon gemäss Gesetz beide Ansprüche berücksichtigt werden müs- sen, wurden in der Vergangenheit oftmals lediglich die Ansprüche des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Im Extremfall bedeutet dies, dass das Fliessgewässer auf die Funktion als Ent- wässerungsrinne degradiert wurde. In regelmässigen Abständen wurde sämtliche Strukturen wie Ufergehölz, Totholz oder Geschiebe im Gerinne entfernt. Dabei wird teilweise immer noch über das Ziel hinausgeschossen und die Ansprüche der Ökologie bleiben auf der Stre- cke. Oftmals wurde vor langer Zeit ein Unterhaltskonzept erstellt, welches nicht hinterfragt und stur umgesetzt wird. Mit besten Absichten des Gewässerunterhalts wird das Bachbett so in regelmässigen Abständen auf- respektive ausgeräumt. Hier sind insbesondere die Fischer gefordert, auf einen ökologischen Unterhalt zu behar- ren. Dieser ist meist auch unter Einhaltung des Hochwasserschutzes möglich. Ein Umdenken sowohl bei den Verantwortlichen des Unterhalts, als auch in der Bevölkerung, ist deshalb dringend nötig. In der Praxis fehlt oftmals das Wissen, wodurch sich ein standortgerechter Gewässerraum auszeichnet. Beispielsweise sind extensive Blumenwiesen zweifelsfrei öko- logisch wertvolle Ausgleichsflächen. Im Schweizer Mittelland ist dies jedoch keinesfalls eine standorttypische Vegetation für den Uferraum von Gewässern. Die regelmässig durchge- führten Mäharbeiten der Uferböschungen verunmöglichen das Aufkommen des typischen Ufergehölzes. Ein gutes ökologisches Unterhaltskonzept zeichnet sich durch folgende Punkte aus: ⊲ Eingriffsmassnahmen auf Minimum beschränken. ⊲ Auf das grossflächige Mähen der Uferböschungen verzichten, damit standorttypisches Ufergehölz aufkommen kann. ⊲ Bei Eingriffen auf sensible Zeitperioden achten (Laichzeit etc.). ⊲ Strukturen wie Totholz nach Möglichkeit im Gewässer belassen (z.B. mit Fixieren gegen Wegspülen sichern). ⊲ Bei unverzichtbaren Erosionsschutzmassnahmen auf ingenieurbiolgische Massnahmen zurückgreifen (z.B. Lebendverbau). ⊲ Bei der Gehölzpflege Holzmaterial als Totholz im/am Gewässer belassen. Ein weiteres wichtiges Thema beim Uferunterhalt kann lokal die Bekämpfung von uner- wünschten, nicht heimischen Pflanzen (Neozoen) sein. Dieses Thema wird in diesem Hand- buch nicht behandelt. Weiterführende Information können bei den Umweltverbänden oder den Naturschutzstellen eingeholt werden. Foto: M. Roggo

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