Schweizerischer Fischerei-Verband

//// FISCHER SCHAFFEN LEBENSRAUM //// 87 ⊲ Beschreibung Die Ufergehölze werden zur Sicherstellung des Hoch- wasserschutzes und zur Erhaltung und Förderung des Lebensraums durch verschiedene Schnitttechniken gepflegt. Pflegemassnahmen 1. Auslichten: Schnell wachsende Arten (z.B. Weide, Ha- sel, Esche) werden auf den Stock gesetzt, Kopfwei- den gefördert. Langsamwachsende oder beerentra- gende, dornige Arten (z.B. Weiss- und Schwarzdorn, Pfaffenhütchen, Schneeball) werden erhalten und ggf. leicht zurückgeschnitten. 2. Laubbäume: Markante Einzelbäume (z.B. Eichen, versch. Ahorn, Traubenkirsche) und auch alte Bäume bleiben erhalten. 3. Standortfremde Arten (Fichten, Lärchen, Sommerflie- der und andere standortfremde Arten) sind auszu- holzen. 4. Anfallendes Astmaterial im oberen Böschungsbe- reich liegen lassen oder als Strukturelement fest in die Gewässersohle oder Ufer einbauen (vgl. Hecken- buschlage) . Häckseln ist in der Regel überflüssig. ⊲ Erfahrungen / Beurteilung Die Pflegearbeiten sind während der Vegetationsru- he (ca. Oktober - Februar) durchzuführen. Die Pflege der Gehölze erfolgt abschnittsweise und ist auf 1/3 der Gesamtlänge bzw. max. 50 - 100 m zu beschränken. Zwischen zwei Pflegeeingriffen im gleichen Abschnitt sollten mindestens 5 Jahre liegen. Der Gehölzpflege ist für den Erhalt und die Entwicklung eines artenreichen, gesunden und standorttypischen Gehölzsaums von grösster Bedeutung. Bei allen ingeni- eurbiologischen Bauweisen sind die Verantwortlichkei- ten und Abläufe bei der Pflege bereits vor Einbau genau festzulegen. Eine durchgehende Bepflanzung lässt keine Strukturierung zu Durch punktuelle Entnahme von Bäumen kann sich eine strukturreiche Uferlinie ausbilden

RkJQdWJsaXNoZXIy NTcyNzM=